1. Geltungsbereich
Diese Teilnahme- und Vertragsbedingungen gelten für entgeltliche Leistungen von Denkwerk System / Marcus Paul, insbesondere Wirkungsdiagnostik, Executive Research Briefings, Vorträge und Dialogformate sowie Forschungs- und Publikationskooperationen, sofern im individuellen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Leistungen richten sich vorwiegend an Unternehmen, Verbände, öffentliche und wissenschaftliche Einrichtungen, Stiftungen, Redaktionen sowie andere institutionelle oder beruflich handelnde Auftraggeber. Soweit im Einzelfall ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die Website ermöglicht eine unverbindliche Kontaktaufnahme und bereitet auf Wunsch einen E-Mail-Entwurf vor. Über die Website selbst kommt kein Vertrag zustande.
Ein Vertrag entsteht durch ein individuelles Angebot von Denkwerk System und dessen Annahme durch den Auftraggeber in Textform, etwa per E-Mail, oder durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung. Für Inhalt und Umfang der Beauftragung gilt vorrangig das individuelle Angebot beziehungsweise die Projektvereinbarung; ergänzend gelten diese Bedingungen.
3. Leistungsformate und Leistungscharakter
Denkwerk System arbeitet in vier Kernformaten: Wirkungsdiagnostik, Executive Research Briefing, Vortrag und Dialog sowie Forschungs- und Publikationskooperation. Gegenstand, Vorbereitungstiefe, Termine, Ergebnisform und gegebenenfalls Publikationsrahmen werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
Die Arbeitsweise ist unabhängig und ergebnisoffen. Analysen können Annahmen bestätigen, relativieren oder verwerfen. Ein bestimmtes wirtschaftliches, politisches, organisatorisches oder publizistisches Ergebnis wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.
4. Leistungsumfang und Änderungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Datenerhebungen, Gutachten, umfassende Dokumentationen, Folgeanalysen, zusätzliche Termine, redaktionelle Überarbeitungen oder Umsetzungsleistungen, sind nicht Bestandteil der Beauftragung.
Ändert oder erweitert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Gegenstand, die Datenbasis, den Teilnehmerkreis, den Publikationsrahmen oder andere wesentliche Anforderungen, kann Denkwerk System den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert anbieten und Terminpläne entsprechend anpassen.
5. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Gegenüber Unternehmern verstehen sich ausgewiesene Preise, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern wird der geschuldete Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.
Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei umfangreicheren oder länger laufenden Leistungen können Anzahlungen, Meilensteinrechnungen oder Teilrechnungen vereinbart werden.
6. Absage terminbezogener Leistungen
Für Vorträge, Dialogformate und andere Leistungen mit einem fest reservierten Durchführungstermin gelten, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, bei Absage durch den Auftraggeber folgende Stornoregelungen:
- bis 30 Kalendertage vor dem Termin: keine Stornopauschale; bereits verbindlich entstandene Fremd- und Reisekosten bleiben zu erstatten
- 29 bis 15 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- 14 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
Maßgeblich ist der Zugang der Absage in Textform. Gesetzliche Rechte, insbesondere zwingende Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
7. Abbruch oder Reduzierung projektbezogener Leistungen
Bei Wirkungsdiagnostik, Executive Research Briefings, Forschungs- und Publikationskooperationen sowie anderen projektbezogenen Leistungen richtet sich die Vergütung bei einer vorzeitigen Beendigung nach dem bis zum Wirksamwerden der Beendigung tatsächlich erbrachten beziehungsweise verbindlich disponierten Aufwand.
Bereits abgeschlossene Arbeitsschritte, vereinbarte Meilensteine sowie nicht mehr vermeidbare Fremdkosten werden abgerechnet. Soweit ein Pauschalhonorar vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung angemessen nach dem erreichten Leistungsstand, sofern keine abweichende Projektregelung besteht. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Terminverlegung und Umbuchung
Eine Terminverlegung ist nach Verfügbarkeit möglich. Bei terminbezogenen Leistungen wird eine einmalige Umbuchung bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin grundsätzlich ohne zusätzliche Umbuchungspauschale vorgenommen. Bereits entstandene Fremd- oder Reisekosten sowie bei kurzfristiger Verlegung entstehender zusätzlicher Aufwand können berechnet werden.
Bei projektbezogenen Leistungen werden veränderte Zeitpläne einvernehmlich abgestimmt. Verschiebt sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung oder nachträglicher Anforderungsänderungen des Auftraggebers, können Liefer- und Besprechungstermine entsprechend angepasst werden.
9. Reisekosten und Nebenkosten
Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden, soweit nicht pauschal im Angebot enthalten, nach Aufwand und gegen Nachweis berechnet. Reisen erfolgen in einem für Anlass, Entfernung und Termin angemessenen Rahmen. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden Bahnreisen regelmäßig in der 2. Klasse und erforderliche Flugreisen in der Economy Class zugrunde gelegt.
10. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Ansprechpartner, Zugänge, Räume, technischen Voraussetzungen und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
Denkwerk System darf grundsätzlich auf die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen vertrauen, soweit nicht ausdrücklich eine eigenständige Verifikation vereinbart ist. Verzögerungen, Zusatzrecherchen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder wesentlich veränderter Mitwirkung können gesondert berechnet und im Zeitplan berücksichtigt werden.
11. Nutzungsrechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen
Unterlagen, Folien, Canvas-Strukturen, Arbeitsblätter, Grafiken, Analysen, Whitepaper-Auszüge, Memos und sonstige von Denkwerk System erstellte Materialien bleiben urheberrechtlich geschützt.
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke im vereinbarten Kontext. Veröffentlichung, öffentliche Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung über den internen Gebrauch hinaus oder Nutzung für eigene Trainings, Beratungsleistungen und Publikationen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.
12. Forschungs- und Publikationskooperationen
Bei Forschungs- und Publikationskooperationen werden Veröffentlichungsrechte, Autorenschaft beziehungsweise Namensnennung, redaktionelle Verantwortung, Freigabeprozesse, Datenzugang, Verwertungsrechte und gegebenenfalls Embargofristen im jeweiligen Projekt gesondert festgelegt.
Soweit eine gemeinsame Veröffentlichung Vertragsgegenstand ist, gehen die hierfür ausdrücklich vereinbarten Publikations- und Nutzungsrechte den allgemeinen Regelungen in Ziffer 11 vor. Eine inhaltliche Freigabe darf die vereinbarte unabhängige und ergebnisoffene Arbeitsweise nicht in eine vorgegebene Schlussfolgerung umwandeln.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Dies gilt insbesondere für Geschäfts-, Strategie-, Organisations-, Personal-, Investitions- und Projektdaten.
Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen im jeweiligen Projekt bleiben unberührt.
14. Namensnennung und Referenzen
Die Beauftragung allein berechtigt keine Partei dazu, Namen, Logos, Marken oder konkrete Projektdetails der jeweils anderen Partei öffentlich als Referenz zu verwenden. Eine öffentliche Namensnennung, Fallbeschreibung oder Referenzkommunikation erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung, soweit sie nicht bereits Gegenstand einer vereinbarten Publikation ist.
15. Aufzeichnungen und Veranstaltungsmedien
Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen, Mitschnitte, Livestreams oder eine spätere Veröffentlichung von Vorträgen, Dialogen oder anderen Veranstaltungen sind nur zulässig, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt auch für interne Aufzeichnungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmende.
Soweit Aufzeichnungen vereinbart sind, werden Umfang, Nutzungszweck, Veröffentlichungsdauer und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen gesondert geregelt.
16. Inhaltliche Verantwortung und Grenzen der Leistung
Denkwerk System arbeitet mit systemischer Analyse, Wirkungslogik, strategischer Einordnung, Research und Entscheidungsarchitektur. Die Leistungen ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage-, Medizin- oder psychologische Beratung und keine gesetzlich vorbehaltene Prüfung.
Analysen, Szenarien und Empfehlungen beruhen auf der vereinbarten Datenbasis, öffentlich verfügbaren Informationen, gegebenenfalls vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben sowie transparent gemachten Annahmen. Entscheidungen über Nutzung, Kommunikation und Umsetzung der Ergebnisse bleiben beim Auftraggeber.
17. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Denkwerk System nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Denkwerk System, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine Gewähr für bestimmte wirtschaftliche, politische, organisatorische oder publizistische Ergebnisse wird nicht übernommen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
18. Höhere Gewalt und Ausfall
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, behördlicher Anordnung, erheblicher Verkehrsstörung, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder vergleichbarer, von der betroffenen Partei nicht zu vertretender Umstände nicht wie vereinbart erbracht werden, stimmen die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine angemessene Anpassung des Projektplans ab.
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden nach Maßgabe des individuellen Vertrags und der gesetzlichen Regelungen behandelt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände und zwingenden Schutzvorschriften. Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
20. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen der konkreten Beauftragung sollen in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Projektvereinbarung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.