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Bedingungen

Teilnahme- und Vertragsbedingungen

Regelungen zu Buchung, Leistungsumfang, Zahlung, Absage, Umbuchung, Reisekosten, Nutzungsrechten, Vertraulichkeit, Haftung, Aufzeichnung und Stornofristen.

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahme- und Vertragsbedingungen gelten für Leistungen von Denkwerk System, insbesondere Vorträge, Keynotes, Executive Briefings, Gesprächsformate, Workshops, Schulungen, Wirkungsdiagnosen und beratende Formate, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Buchung und Vertragsschluss

Eine Buchung erfolgt durch schriftliche Anfrage, Angebot und schriftliche Annahme, etwa per E-Mail. Maßgeblich sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und diese Bedingungen. Ein Anspruch auf Durchführung besteht erst nach bestätigter Buchung.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Auswertungen, individuelle Gutachten, umfassende Dokumentationsleistungen, Folgeworkshops oder rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratungen, sind nicht Bestandteil der Leistung.

4. Zahlungsziel und Vergütung

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei umfangreicheren Leistungen kann eine Anzahlung oder Teilrechnung vereinbart werden.

5. Absage durch Auftraggeber

Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten bei Absage durch den Auftraggeber folgende Stornoregelungen:

  • bis 30 Kalendertage vor Termin: kostenfrei, bereits entstandene Fremd- und Reisekosten ausgenommen
  • 29 bis 15 Kalendertage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • 14 bis 7 Kalendertage vor Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 7 Kalendertage vor Termin oder No-Show: 100 % des vereinbarten Honorars

Maßgeblich ist der Zugang der Absage in Textform.

6. Umbuchung

Eine einmalige Umbuchung ist nach Verfügbarkeit möglich. Erfolgt die Umbuchung bis 14 Kalendertage vor Termin, wird keine zusätzliche Umbuchungspauschale berechnet. Bei kurzfristiger Umbuchung können bereits entstandene Kosten und angemessener Mehraufwand berechnet werden.

7. Ersatzteilnehmer

Bei Schulungen, Workshops oder offenen Teilnehmerformaten kann der Auftraggeber Ersatzteilnehmer benennen, sofern die Teilnehmerzahl und das Format dadurch nicht wesentlich verändert werden. Die Benennung soll rechtzeitig vor Beginn erfolgen.

8. Reisekosten und Nebenkosten

Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden, soweit nicht pauschal vereinbart, nach Aufwand und gegen Nachweis berechnet. Reisen erfolgen grundsätzlich in angemessenem Rahmen. Bei Bahnreisen wird in der Regel 2. Klasse, bei erforderlichen Flugreisen Economy Class zugrunde gelegt, sofern nicht anders vereinbart.

9. Nutzungsrechte an Unterlagen

Unterlagen, Folien, Canvas-Strukturen, Arbeitsblätter, Grafiken, Whitepaper-Auszüge und sonstige Materialien bleiben urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke im vereinbarten Kontext. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung für eigene Trainings, Beratungsleistungen oder Publikationen bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Dies gilt insbesondere für Geschäfts-, Strategie-, Organisations-, Personal- und Projektdaten. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

11. Aufzeichnung von Veranstaltungen

Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen, Mitschnitte, Livestreams oder spätere Veröffentlichungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Dies gilt auch für interne Aufzeichnungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmende.

12. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Ansprechpartner, technische Voraussetzungen, Räume, Zugangsdaten oder Unterlagen rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können gesondert berechnet werden.

13. Inhaltliche Verantwortung und Grenzen der Leistung

Denkwerk System arbeitet mit systemischer Analyse, Wirkungslogik, strategischer Einordnung und Entscheidungsarchitektur. Die Leistungen ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage-, Medizin- oder psychologische Beratung. Entscheidungen und deren Umsetzung bleiben Verantwortung des Auftraggebers.

14. Haftung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Denkwerk System nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Denkwerk System nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für unternehmerische Entscheidungen, wirtschaftliche Folgewirkungen oder ausgebliebene Ergebnisziele wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Höhere Gewalt und Ausfall

Kann ein Termin aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit, behördlicher Anordnung, Streik, Verkehrsausfall oder vergleichbaren Umständen nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits entstandene nicht stornierbare Fremdkosten können nach den gesetzlichen und vertraglichen Maßstäben gesondert behandelt werden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Für Geschäfte mit Unternehmern ist, soweit zulässig, der Sitz von Denkwerk System Gerichtsstand. Verbraucherrechte bleiben unberührt.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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Denkwerk System verbindet Whitepaper, System-Wirkungsarchitektur und Formate für Beratung, Vorträge, Schulungen sowie Gespräch & Austausch.

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Leitgedanke

Wirkung entsteht, wenn Absicht, Systemmechanik, Entscheidung und Umsetzung zusammenpassen.